Elterninfo


Adressänderung

 

Bitte denken Sie im Falle einer Adressänderung daran, rechtzeitig den Klassenlehrer zu informieren.

Ganz besonders wichtig ist es auch, die Schule über geänderte Telefonnummern in Kenntnis zu setzen.

 
An- und Ummeldung

 

Sobald Ihr Kind schulpflichtig wird, erhalten Sie rechtzeitig vor den Anmeldeterminen Anfang November ein Schreiben vom Schulverwaltungsamt der Stadt Bergkamen, das Ihnen die zuständige Schule und einen Terminvorschlag nennt. Sollten Sie zu diesem Zeitpunkt verhindert sein, setzen Sie sich mit dem Sekretariat unserer Schule zwecks Terminänderung in Verbindung.

Zur Anmeldung kommen Sie mit Ihrem Kind und bringen bitte das Familienstammbuch mit.

Im Falle einer An- oder Ummeldung während der Grundschulzeit Ihres Kindes wenden Sie sich bitte an den Klassenlehrer oder (wenn Sie erst neu in unsere Schulgemeinde kommen) an die Sekretärin. Beide werden Ihnen bei der Erledigung der notwendigen Formalitäten helfen.

 
Betreuungsangebote

 

Sie können bei uns Ihr Kind für die Betreuungsmaßnahme der ,Verlässlichen Grundschule' anmelden.

Die daran teilnehmenden Schüler werden unabhängig von ihrem Stundenplan an allen Schultagen in der Zeit von 7:55 Uhr bis 11:45 Uhr von den Lehrern unserer Schule betreut, indem sie am Unterricht von Parallelklassen teilnehmen. Ab 11:45 Uhr treffen sich diese Schüler in einem dafür eingerichteten Raum der ,Verlässlichen Grundschule', wo dann die weitere Betreuung bis 13:15 Uhr stattfindet.

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind bei der ,Offenen Ganztagsschule' anzumelden. Hier geht das Betreuungsangebot über den oben beschriebenen Rahmen hinaus. Es endet in der Regel um 16:00 Uhr und beinhaltet ein gemeinsames Mittagessen, Erledigung von Hausaufgaben und qualifizierte Programme für aktive Freizeitgestaltung.

Nähere Informationen zu Anmeldung und Kostenbeteiligung bei beiden Maßnahmen sind im Sekretariat zu erhalten.

 

 

 
Beurlaubung

 

Wenn Sie Ihr Kind aus einem wichtigen Grund vom Unterricht beurlauben lassen möchten, setzen Sie sich bitte rechtzeitig vorher mit dem Klassenlehrer in Verbindung.

Beurlaubungen bis zu 2 Tagen innerhalb eines Vierteljahres kann der Klassenlehrer genehmigen, in darüber hinaus gehenden Fällen muss bei der Schulleitung ein schriftlicher Antrag gestellt werden.

Unmittelbar vor und im Anschluss an Ferien darf ein Schüler nicht beurlaubt werden. "Über Ausnahmen in nachweislich dringenden Fällen entscheidet die Schulleitung" (§ 43 SchulG).

 
Bewegliche Ferientage

 

In diesem Schuljahr gibt es 3 bewegliche Ferientage, die nach Absprache mit anderen Bergkamener Schulen von der Schulkonferenz der Overberger Schule wie folgt festgelegt worden sind:



Montag,

30.04.2012

Montag vor dem 1. Mai

Freitag,

18.05.2012

(Freitag nach Christi Himmelfahrt)

Freitag,

08.06.2012

(Freitag nach Fronleichnam)

 


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